Impressum
NicK Abrechnung
Inhaber/in: N. Krebs
Anschrift:
Händelstraße
53844 Troisdorf
Deutschland
E-Mail:
anfrage@nick-abrechnung.de
Verantwortlich für den Inhalt
Verantwortlich für die Inhalte dieser Website ist:
N. Krebs
NicK Abrechnung
Inhaber/in: N. Krebs
Anschrift:
Händelstraße
53844 Troisdorf
Deutschland
E-Mail:
anfrage@nick-abrechnung.de
Verantwortlich für die Inhalte dieser Website ist:
N. Krebs
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NicK Abrechnung und ihren Auftraggebern über die Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten sowohl für einmalige Einzelaufträge als auch für laufende Dienstleistungen bzw. einen vereinbarten Jahresabrechnungs-Service.
1.3 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen NicK Abrechnung und dem Auftraggeber vereinbart wurden.
2.1 NicK Abrechnung unterstützt private Immobilieneigentümer und Vermieter bei der Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für vermietete Wohnimmobilien.
2.2 Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
Erfassung und strukturierte Aufbereitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen
Erfassung und Aufbereitung der relevanten Kosten- und Mieterdaten
Zuordnung der Kosten zu den entsprechenden Kostenarten
Berücksichtigung der vom Auftraggeber bereitgestellten Umlageschlüssel
Erfassung von Mietzeiträumen und Vorauszahlungen
Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung
rechnerische Kontrolle der erstellten Abrechnung
Plausibilitätskontrolle der eingegebenen Daten
Verarbeitung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Heizkostenabrechnungen externer Abrechnungsunternehmen
2.3 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
2.4 Eine vollständige Hausverwaltung, Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung ist nicht Bestandteil der Leistungen von NicK Abrechnung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
2.5 Die Kommunikation mit Mietern, die Durchsetzung von Nachzahlungen, Mahnwesen, Forderungseinzug oder sonstige Tätigkeiten gegenüber Mietern sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
3.1 NicK Abrechnung bietet sowohl einmalige Einzelabrechnungen als auch einen laufenden Jahresabrechnungs-Service an.
3.2 Bei einer Einzelabrechnung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag für die Erstellung einer konkret vereinbarten Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung. Nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung endet der Auftrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.3 Beim Jahresabrechnungs-Service handelt es sich um eine laufende vertragliche Betreuung zur Erstellung der vereinbarten jährlichen Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen.
3.4 Der jeweilige Leistungsumfang, die Vergütung sowie gegebenenfalls die Anzahl der zu betreuenden Wohneinheiten werden im Angebot oder Vertrag festgelegt.
4.1 Der Auftraggeber stellt NicK Abrechnung alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Hierzu können insbesondere gehören:
Rechnungen und Belege
Angaben zu Mietern
Mietbeginn und Mietende
Wohn- und Nutzflächen
Vorauszahlungen
Angaben zu Umlageschlüsseln
Heizkostenunterlagen
Angaben zu Leerständen
sonstige für die Abrechnung erforderliche Objekt- und Kostendaten.
4.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Unterlagen und Angaben vollständig und richtig sind.
4.4 Werden erforderliche Unterlagen nicht, verspätet oder unvollständig zur Verfügung gestellt, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
4.5 Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Unterlagen des Auftraggebers entstehen, hat NicK Abrechnung nicht zu vertreten.
5.1 Die Erstellung der Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Angaben.
5.2 NicK Abrechnung übernimmt keine Gewähr dafür, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Angaben oder Unterlagen sachlich oder rechtlich richtig sind.
5.3 Der Auftraggeber bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.
5.4 Soweit NicK Abrechnung im Rahmen der vereinbarten Leistung eine rechnerische oder Plausibilitätskontrolle durchführt, ersetzt diese keine rechtliche oder steuerliche Prüfung.
6.1 NicK Abrechnung erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
6.2 Insbesondere erfolgt keine verbindliche rechtliche Prüfung von Mietverträgen oder der rechtlichen Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen.
6.3 Ebenso erfolgt keine steuerliche Beratung des Auftraggebers.
6.4 Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen wird dem Auftraggeber empfohlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.
7.1 Änderungen oder Ergänzungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und Unterlagen nach Fertigstellung der vereinbarten Abrechnung können einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verursachen.
7.2 Ein solcher zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht auf einem Fehler von NicK Abrechnung beruht.
7.3 Der Auftraggeber wird vor umfangreicheren zusätzlichen Arbeiten über den voraussichtlichen zusätzlichen Aufwand bzw. die hierfür anfallenden Kosten informiert.
7.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
8.1 Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten wird die Abrechnung dem Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung gestellt.
8.2 Die Übermittlung kann insbesondere digital erfolgen.
8.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erhaltene Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen oder Rückfragen innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.
9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der vereinbarten Preisliste oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
9.2 Bei Neukunden erfolgt die Beauftragung grundsätzlich gegen Vorkasse. Die vereinbarte Vergütung ist vor Beginn der Bearbeitung vollständig zu entrichten.
9.3 Die Bearbeitung des Auftrags beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Zahlung.
9.4 Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann die Vergütung entsprechend der individuellen Vereinbarung monatlich, jährlich oder in einer anderen vereinbarten Zahlungsweise im Voraus fällig sein.
9.5 Eine Zahlung auf Rechnung nach erfolgter Leistung wird Neukunden grundsätzlich nicht angeboten. Eine abweichende Zahlungsvereinbarung kann im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.
9.6 Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist NicK Abrechnung berechtigt, mit der Bearbeitung des Auftrags bis zum vollständigen Zahlungseingang zu warten.
9.7 Soweit gesetzlich zulässig, bleiben die gesetzlichen Rechte von NicK Abrechnung bei Zahlungsverzug unberührt.
10.1 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 NicK Abrechnung ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie gegebenenfalls gesetzlich zulässige Mahn- und weitere Verzugskosten geltend zu machen.
10.3 Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann NicK Abrechnung die weitere Bearbeitung laufender Aufträge bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei einer Einzelabrechnung handelt es sich um einen einmaligen Auftrag.
Der Vertrag endet nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Beim Jahresabrechnungs-Service wird eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart, sofern dies im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag ausdrücklich angegeben ist.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten nur, soweit eine solche Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt, sofern keine andere gesetzlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde.
Der Vertrag kann anschließend von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei Auftraggebern, die den Vertrag als Unternehmer abschließen, können abweichende Vertragslaufzeiten und Kündigungsregelungen individuell vereinbart werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
Gesetzlich bestehende Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12.1 NicK Abrechnung behandelt die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen und Informationen vertraulich.
12.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
12.3 Die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen werden nur soweit gespeichert und verarbeitet, wie dies zur Durchführung des Auftrags, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
12.4 Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von NicK Abrechnung.
13.1 NicK Abrechnung haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Für Schäden oder Nachteile, die ausschließlich auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Angaben und Unterlagen des Auftraggebers beruhen, haftet NicK Abrechnung nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.3 NicK Abrechnung haftet insbesondere nicht für die rechtliche oder steuerliche Richtigkeit von Angaben und Vorgaben, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.
13.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Haftung besteht.
14.1 Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag unter die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fällt, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
14.2 Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
14.3 Soll mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, erfolgt dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers.
14.4 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den Regelungen über die Vertragslaufzeit und Kündigung unberührt.
15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt.
15.2 Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam vereinbart werden können.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
16.4 Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 8. Oktober 2026